Geschenke und Bewirtungen müssen aufgrund steuerlicher Vorschriften einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben auf speziellen Konten gebucht werden. Zudem bestehen besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, kann dies die Anerkennung als Betriebsausgabe gefährden.
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